Kosten
Privat Versicherte
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die genauen Bedingungen sowie die Anzahl der genehmigten Sitzungen hängen von Ihrer Versicherung und Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte informieren Sie sich vor unserem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung und reiche auf Wunsch alle erforderlichen Unterlagen ein.
Das Honorar orientiert sich an der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen für die privatpsychotherapeutische Versorgung. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Für detaillierte Informationen können Sie mich jederzeit kontaktieren.
Beihilfe
Beihilfeberechtigte Personen (z. B. Beamte von Bund oder Ländern) erhalten in der Regel eine Kostenbeteiligung von ihrer Beihilfestelle. Auch hier erfolgt die Beantragung vor Therapiebeginn.
Heilfürsorge
Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. Dies gilt insbesondere für Polizeibeamt*innen des Landes, Beamt*innen der Bundespolizei, der Berufsfeuerwehren sowie der Justizvollzugsanstalten.
Bitte klären Sie die genauen Bedingungen für die Kostenübernahme rechtzeitig vor Beginn der Behandlung mit Ihrer zuständigen Dienststelle, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Selbstzahler*innen
Sie können die Kosten für die Therapie jederzeit selbst übernehmen – ohne Antragstellung oder Weitergabe von Diagnosen an Ihre Krankenkasse.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP); üblicherweise wird der 2,3-fache Satz angesetzt. Da je nach Termin unterschiedliche Leistungen berechnet werden (z.B. Erstgespräch oder Therapiesitzung), können die Kosten leicht variieren. Eine transparente Information über die jeweiligen Kosten erhalten Sie selbstverständlich im Vorfeld.
